Verwendungszweck:
– zur Stüzung und Positionierung von Patienten in Rollstühlen mit fester Rückenlehne, Automobilen und anderen geeigneten Sitzgelegenheiten
– keine Fixierung, da Klettverschluss – zu beachten ist: Wenn sich der Patient nicht selbständig befreien kann, ist dieses Produkt aus juristischer Sicht eine freiheitsentziehende Maßnahme.
Gurtbreite: ca. 130 mm
SEGUFIX®-Hosenträgergurt (Art. 6720) bei Bedarf
Voraussetzung für Anwendung:
– SEGUFIX®-Rückenlehnengurt (Art. 6730) erforderlich
– der Klettverschluss muss mindestens 250 mm überlappen
Bestehend aus:
1 SEGUFIX®-Leibgurt-Transport Klett, gepolstert
Größen: S / M / L